Bundesverfassungsgericht staerkt die Grundrechte

Das ist ja mal eine Nachricht, die in diesem ganzen Kontext der Vorratsdatenspeicherung und Datensammelwut sehr positiv ankommt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundrecht auf „Gewaehrleistung der Vertraulichkeit und Integritaet informationstechnischer Systeme“ festgestellt. via SPON